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Das Konzept Co-Familien

Das Problem

Wenn Kinder in Familen groß werden, in denen ein oder beide Elternteile durch psychische oder andere wiederkehrende oder dauerhafte Erkrankungen belastet sind, braucht es Lösungen, die einerseits die Familie stabilisieren können, gleichzeitig aber eine Entlastung für die Kinder bieten.

Durch die Reform des SGB VIII wurden im §20 SGB VIII die ehrenamtlichen Paten neu hinzugefügt. Dieses Recht auf eine solche Leistung erfordert den Ausbau entsprechender Hilfesysteme und ist damit Grundlage für das vorliegende Konzept. (siehe AFET)

Konzept Co-Familie

Was ist eine Co-Familie?

Der Begriff lehnt sich an den Co-Piloten an. Damit sind Co-Familien Menschen, die für eine Familie wie ein Co-Pilot sind – sie springen ein, wenn der Pilot für kürzere oder längere Zeit ausfällt, sie arbeiten zu, unterstützen im Hintergrund und sind immer da. Auf Familien übertragen bedeutet das, das Co-Familien ganz generell Familiensysteme sind, welche einem Kind aus belasteten Herkunftsfamilien einen ergänzenden Lebensort bieten. Das Modell Co-Familie ist eine Betreuungsform, die nicht familienersetzend, sondern familienergänzend ist.

Was ist anders als bei „normalen“ Patenprojekten?

Aber das gibt es doch schon – als Paten!

Ja, das stimmt – aber Co-Familien wie in unserem Konzept werden gezielt für ein Kind / eine Familie ausgewählt und ähnlich wie Piloten und Co-Piloten gibt es regelmäßige Schulungen und Beratungsangebote – für beide Familiensysteme, getrennt und gemeinsam. Und Co-Familien erhalten eine Aufwandsentschädigung. Und – wenn es zu Hause schwierig wird, kann das Kind auch zeitweise bei der Co-Familie leben – immer in dem Umfang, wie es für das Kind sinnvoll und notwendig ist. Wie z.B. wenn ein Klinikaufenthalt ansteht. Ganz im Sinne das §20 SGB VIII: Hilfe in Notsituationen.

Unser Konzept – Ihre Umsetzung!

Der Verein Co-Familien e.V. hat das Konzept entwickelt und auch bereits in der Praxis erprobt.

Als kleiner, rein ehrenamtlich getragener Verein fehlen uns aber die Mittel, das Konzept weiter voranzubringen. Daher stellen wir es jetzt der Jugendhilfelandschaft frei zur Verfügung. D.H., öffentliche und freie Träger, die im Zuge des KJSG und der Reform des §20 SGB VIII ehrenamtliche Strukturen schaffen möchten, können unser Konzept inklusive des kompletten Schulungskonzeptes nutzen.

Sie haben Interesse? Bitte sprechen Sie uns an:

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